- Kredittäuschungsvertrag
- Vertrag, bei dem die Parteien bewusst Außenstehende über die ⇡ Kreditwürdigkeit des einen Partners täuschen.- Beispiel: Geheimgehaltene ⇡ Sicherungsübereignung des gesamten Warenlagers kann, sofern es sich praktisch um den einzigen Vermögensgegenstand des Schuldners handelt, gegen die guten Sitten verstoßen und gemäß § 138 BGB als K. nichtig sein.
Lexikon der Economics. 2013.